Barrierefreier Zugang

Der barrierefreie Zugang ist gewährleistet. Direkt vor dem Eingang befinden sich zwei gekennzeichnete Parkflächen. Ein Aufzug ist vorhanden.

Belehrung nach § 4 Absatz 2 Satz 2 ZMV (Gerichte): 
Blinde oder sehbehinderte Personen haben das Recht, dass ihnen in gerichtlichen Verfahren Dokumente, die ihnen zuzustellen oder formlos bekannt zu geben sind, in einer für sie wahrnehmbaren Form zugänglich gemacht werden. Hierfür bedarf es eines Antrages. Dieser ist bei dem Gericht zu stellen, bei dem das Verfahren anhängig ist.